HessJStVollzG § 2 (1) Erziehungsziel und Schutz der Allgemeinheit
"Durch den Vollzug der Jugendstrafe sollen die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Erziehungsziel)".
Umgang mit Gefangenen
(aus dem Leitbild der JVA Wiesbaden)
"Der Umgang mit Gefangenen ist geprägt durch Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit und Sachlichkeit. Dabei vertreten wir dem Gefangenen gegenüber eine klare Linie und halten das richtige Verhältnis zwischen Distanz und Nähe ein.
Unsere betreuerischen, pädagogischen und psychologischen Angebote sehen wir als Hilfe zur Selbsthilfe. Im Rahmen der Behandlung unterbreiten wir Angebote für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung.
Im gesamten Vollzugsgeschehen tragen wir dem erzieherischen Auftrag des JGG Rechnung."
Diesen Grundsätzen fühlt sich auch der Förderverein JVA Holzstraße e.V. verpflichtet.
Zweck des Vereins ist es, einen Beitrag zur Verminderung des Risikos der Rückfall-Kriminalität junger Gefangener durch Hilfe zur Resozialisierung zu leisten.
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass
- den Inhaftierten in Einzelunterricht oder in Begleitkursen ermöglicht wird, ihre lückenhafte oder vernachlässigte Schulbildung während der Haftzeit zu ergänzen und eventuelle Abschlüsse zu erwerben
- der Weg der jungen Gefangenen zu einer Lehre oder anderen beruflichen Förderung oder Qualifikation geebnet ist
- dass sprachliche und soziale Kompetenzen sowie musische Anlagen gefördert werden
Die Leistung des Vereins besteht in der Organisation und Finanzierung geeigneter Personen und Materialien in enger Abstimmung mit der Anstaltsleitung.
Der gemeinnützige Verein wurde am 27. Mai 2004 gegründet. Spenden und Zuwendungen können im gesetzlichen Rahmen steuerlich geltend gemacht werden.